KI-Kennzeichnungspflicht: Was du seit August 2026 kennzeichnen musst

Titelbild: KI-Kennzeichnungspflicht einfach erklärt. Auf was man aktuell bei der KI Kennzeichnung achten muss.

Im Juli 2025 lag bei mir ein Aldi-Prospekt auf dem Küchentisch. Unter einem der Bilder stand ein kleiner Hinweis: “Hintergrund KI-generiert”. Ich habe damals tatsächlich nachgesehen, ob ich irgendeine Vorschrift verpasst habe. Hatte ich aber nicht. Es gab keine. Aldi Süd hat freiwillig gekennzeichnet und dafür in der Branche sowohl Applaus als auch Kopfschütteln bekommen, wie die Lebensmittelzeitung damals berichtete.

Rund 13 Monate später ist ein Teil davon Pflicht. Seit dem 2. August 2026 gilt die sogenannte KI-Kennzeichnungspflicht. Damit du dir keine langen Texte und Paragraphen durchlesen musst, erkläre ich dir hier ganz einfach, ob sie dich betrifft, was du wirklich kennzeichnen musst und was ich dir zukünftig empfehlen würde.

 

In Kürze:
  • Die KI-Kennzeichnungspflicht steht in Artikel 50 der EU-KI-Verordnung und gilt seit dem 2. August 2026.
  • Betroffen ist jeder, der KI beruflich oder organisiert einsetzt. Nur die rein private Nutzung fällt heraus.
  • Kennzeichnen musst du vor allem täuschend echte Bilder, Videos und Tonaufnahmen sowie KI-Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen.
  • Normale Werbe-, Produkt- und Kategorietexte fallen in der Regel nicht darunter.
  • Der Bußgeldrahmen liegt bei 15 Millionen Euro oder 3 Prozent vom Jahresumsatz. Wahrscheinlicher ist aber eine Abmahnung durch einen Mitbewerber.

 

Was die KI-Kennzeichnungspflicht verlangt

Bestimmte KI-Inhalte musst du offenlegen, damit niemand sie für echt hält. Genau das ist der ganze Kern von Artikel 50 der KI-Verordnung.

Der Gedanke dahinter ist: Wer etwas sieht, hört oder liest, soll einschätzen können, woran er ist. Die EU-Kommission begründet die Regel damit, dass sich KI-Inhalte kaum noch von echten unterscheiden lassen und Täuschung dadurch leichter wird. Es geht also nicht darum, KI zu bestrafen, sondern darum, dass niemand über die Herkunft eines Inhalts im Dunkeln bleibt.

Es gibt keine allgemeine Pflicht, jede KI-Nutzung zu kennzeichnen. Wer mit ChatGPT eine Gliederung baut oder ein Bild leicht retuschiert, muss nichts tun. Entscheidend ist immer, was am Ende beim Endnutzer landet und wie echt es wirkt.

Mythos-Check:

„Die KI-Verordnung wurde doch verschoben.“ Diese Aussage kursiert seit dem Digital Omnibus überall, stimmt aber nicht. Verschoben wurden lediglich die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 haben sich um keinen Tag bewegt. Nur eine technische Detailpflicht für Anbieter älterer KI-Systeme läuft erst ab dem 2. Dezember 2026. Für dich als Nutzer ändert das nichts.

 

Betrifft mich die KI-Kennzeichnungspflicht?

Sobald du KI beruflich oder organisiert einsetzt, betrifft auch dich die Kennzeichnungspflicht. Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung.

Ob du damit Geld verdienst, ist nicht entscheidend, denn auch Vereine und Behörden fallen darunter. Wer regelmäßig einen wirtschaftlichen Vorteil aus seiner Tätigkeit zieht, gilt als beruflich unterwegs. Eine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es nicht, Rücksicht wird nur bei der Höhe möglicher Bußgelder genommen. Dazu eine kleine Übersicht, ob dich die Kennzeichnungspflicht direkt betrifft:

Du bist … Betroffen? Warum
Privatperson auf dem eigenen Profil Nein Rein persönliche Nutzung liegt außerhalb der Verordnung
Hobby mit regelmäßigen Einnahmen Ja Regelmäßiger wirtschaftlicher Vorteil zählt als beruflich
Angestellter im Marketing JaAber die Firma haftet Angestellte sind keine eigenen Verantwortlichen
Agentur oder Freelancer Ja Auch wer für andere arbeitet, bleibt selbst verantwortlich
Verein oder Ehrenamt Ja Es gibt keine Ehrenamts-Ausnahme
Behörde Ja Ausdrücklich in der Verordnung genannt

Quelle für die Einordnung ist die FAQ der EU-Kommission zu Artikel 50.

Ein Punkt daraus ist so wichtig, dass er von mir einen eigenen Abschnitt bekommt. Denn deine Verantwortung verschwindet nicht, wenn andere für dich arbeiten. Also, wer haftet im Ernstfall überhaupt?

 

Agentur oder Kunde: Wer haftet?

Tatsächlich können beide haften, jedoch auf unterschiedlichen Wegen. Die KI-Verordnung fragt, wer über den KI-Einsatz entscheidet. Das Wettbewerbsrecht rechnet dem werbenden Unternehmen zu, was seine Dienstleister tun.

Das war für mich der Punkt, an dem ich beim Lesen zweimal hingesehen habe, weil beide Ebenen unabhängig voneinander funktionieren:

Ebene 1: Die KI-Verordnung:
Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt. Die EU-Kommission stellt dazu klar, dass eine juristische Person Betreiber bleibt, auch wenn Auftragnehmer oder Freelancer für sie und unter ihrer Kontrolle handeln. Die finalen Leitlinien knüpfen die Kennzeichnung an die Entscheidungskontrolle über den KI-Einsatz und nicht daran, wem die Kampagne gehört. Entscheidet die Agentur eigenständig, ein Bild zu generieren, sitzt sie mit in der Verantwortung. Gibt dein Unternehmen den KI-Einsatz vor, liegt sie bei dir. In den Randfällen ist das ehrlicherweise noch nicht abschließend geklärt, denn Urteile gibt es bisher eben noch keine.

Ebene 2: Das Wettbewerbsrecht:
Hier ist die Lage eindeutiger, nämlich zulasten des Auftraggebers. Nach § 8 Abs. 2 UWG sind Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch bei Zuwiderhandlungen von Mitarbeitern oder Beauftragten „auch gegen den Inhaber des Unternehmens begründet". Die Rechtsprechung versteht das als Erfolgshaftung ohne Entlastungsmöglichkeit. Auch eine selbstständige Agentur kann Beauftragte in diesem Sinne sein. Der Satz „das war die Agentur, nicht wir" läuft gegenüber einem Abmahner also ins Leere.

Was das für die Praxis bedeutet:
Nach außen haftet ihr in der Regel gemeinsam, nach innen entscheidet euer Vertrag. Drei Sätze, die ich in jeden Rahmenvertrag schreiben würde: Welche KI-(Öko-)Systeme die Agentur einsetzt und dass Änderungen mitgeteilt werden. Wer die Kennzeichnung operativ vornimmt und wer sie bei der Freigabe prüft. Dazu eine Freistellungsregel für den Fall, dass eine Seite sich nicht daran hält. Das kostet zehn Minuten und klärt die Frage, bevor sie teuer wird.

 

Was du kennzeichnen musst und was nicht

Für das Marketing sind besonders täuschend echte Bilder, Videos und Töne sowie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse besonders relevant. Alles Weitere in Artikel 50 richtet sich an die Hersteller deiner Tools.

Bilder, Videos und Stimmen

Kennzeichnungspflichtig ist, was wie eine echte Aufnahme wirkt. Solche Inhalte nennt die Verordnung Deepfakes. Dafür musst du drei Fragen mit Ja beantworten: Ähnelt das Motiv etwas, das existieren könnte? Sieht es realistisch aus? Könnte jemand es für echt halten?

Der Gesetzestext dazu ist zum Glück sehr kurz. Artikel 50 Absatz 4 sagt, Betreiber solcher Systeme “müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden”.

Es muss also keine echte Person abgebildet sein. Auch eine komplett erfundene, aber fotorealistische Person ist ein Deepfake. Erkennbare Illustrationen, Comics und offensichtlich surreale Motive sind es dagegen nicht.

Schnellcheck: die häufigsten Fälle im Marketing-Alltag

Was du gemacht hast Kennzeichnen? Warum
Hero- oder Titelgrafik, abstrakt oder illustrativ Nein Niemand hält das für ein Foto
Infografik oder Diagramm aus dem KI-Tool Nein Keine Aufnahme, also kein Deepfake. Die Zahlen prüfst du trotzdem selbst
Asset-Bild, das eine realistische Situation zeigt, etwa ein Team im Meeting Ja Wirkt wie eine echte Aufnahme, auch wenn alle Personen erfunden sind
Echtes Produktfoto in einer KI-generierten Szene Ja Die Szene könnte man für real halten. Im Shop kommen die Metadaten dazu
Vollständig generiertes Produktbild Ja Vorsicht: Ein KI-Hinweis heilt keine irreführende Darstellung
Blog- oder Kategorietext mit KI geschrieben Nein Kein Thema von öffentlichem Interesse
Ratgeber zu Gesundheit, Recht oder Finanzen mit KI geschrieben Ja Außer ein Fachmensch hat ihn wirklich geprüft
KI-Recherche, den Text hast du selbst geschrieben Nein Recherche ist kein veröffentlichter KI-Text
Synthetische Stimme im Video Ja Hier genügt ein hörbarer Hinweis

Der Case mit den Asset-Bildern wird im Alltag am häufigsten übersehen. Genau dieses Bild, das eine ganz normale Situation zeigt, ist der Standardfall bei Landingpages und Blogs und fast immer kennzeichnungspflichtig. Ist das maybe der Comeback der Stock-Bilder? 😄

Texte

Bei Texten greift die Pflicht nur, wenn drei Dinge zusammenkommen:

  • Der Text ist veröffentlicht.

  • Er soll die Öffentlichkeit informieren.

  • Er behandelt ein Thema von öffentlichem Interesse.

Dazu zählt die Kommission unter anderem Politik, Justiz, Gesundheit, Umwelt und Verbrauchersicherheit.

Daher sind besonders YMYL-Themen betroffen, normale Produkttexte nicht. Ein Ratgeber über Medikamente oder Finanzen kann darunterfallen, eine Kategorieseite für Turnschuhe nicht.

Selbst wenn ein Text betroffen ist, gibt es einen Ausweg. Hat ein Mensch mit Fachkenntnis den Inhalt wirklich geprüft und trägt jemand die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Kennzeichnung.

Zwei Fälle noch, weil sie im Alltag ständig vorkommen:

KI-Recherche löst keine Kennzeichnungspflicht aus, solange du den Text danach selbst schreibst, denn offengelegt wird nur veröffentlichter KI-Text. Deine Sorgfaltspflicht bleibt aber: Falsche Zahlen aus einem Chatbot sind dein Problem, nicht das des Tools. Interne Texte, also Mails, Konzepte oder Präsentationen, sind nie betroffen, weil sie nicht veröffentlicht werden.

  • Was als Prüfung zählt:
    Inhaltliche Kontrolle durch jemanden mit Fachwissen, Faktencheck, Quellenprüfung, die Befugnis zu ändern oder abzulehnen.

  • Was nicht zählt:
    Rechtschreibprüfung, Grammatikkorrektur, ein schneller Blick drüber, Freigabe ohne inhaltliche Auseinandersetzung.

Das ist übrigens genau die Arbeitsweise, die auch bei Google auf EEAT einzahlt. Warum KI-Masse ohne diese Prüfung aktuell so hart bestraft wird, habe ich im KI-Content-Guide aufgeschrieben.

Chatbots

Wer mit einer KI schreibt oder spricht, muss das beim ersten Kontakt erfahren. Diese Pflicht trifft aber zunächst den Hersteller deines Chatbots und nicht dich.

Prüfe, ob der Hinweis in deiner Einbindung sichtbar bleibt. Frage beim Anbieter außerdem einmal schriftlich nach, wie er Artikel 50 erfüllt. Diese Mail ist gleichzeitig deine Dokumentation. Wenn du einen fremden Chatbot jedoch unter deinem eigenen Markennamen einsetzt, kannst du selbst in die Anbieterrolle rutschen und schuldest den Hinweis dann persönlich. Das solltest du auf dem Schirm haben.

 

Wann du nicht kennzeichnen musst

Offensichtlich künstliche Inhalte und alles, was vor dem 2. August 2026 entstanden ist, brauchen keinen Hinweis.

  • Offensichtlichkeit: Niemand würde den Inhalt für echt halten. Maßstab ist eine aufmerksame, verständige Person.

  • Standardbearbeitung: Die KI unterstützt nur, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern. Klassische Retusche bleibt Retusche.

  • Kunst, Satire, Fiktion: Nur ein abgeschwächter Hinweis nötig. Für Werbung praktisch keine Hilfe, dazu unten mehr.

  • Keine Rückwirkung: Inhalte von vor dem 02.08.2026 bleiben, wie sie sind.

Bei der Kunst-Ausnahme würde ich mich als Marketer gar nicht erst festbeißen. Die finalen Leitlinien der Kommission legen sie eng aus: Rein informative oder kommerzielle Inhalte profitieren nicht davon. Wo sich Information und Kreativität mischen, überwiegt der informative Charakter. Für Werbung bleibt damit kaum Spielraum. “Das ist doch offensichtlich künstlerisch” ist also kein Argument, auf das du eine Kampagne bauen solltest.

Muss ich alte Inhalte nachträglich kennzeichnen?

Nein. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 entstanden sind, musst du nicht rückwirkend kennzeichnen. Die EU-Kommission bestätigt das ausdrücklich und empfiehlt eine Kennzeichnung nur, wo sie ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

Ein Detail solltest du dabei kennen, weil es genau umgekehrt läuft, als die meisten vermuten:

  • Bei Bildern, Audio und Video zählt das Datum der Erstellung. Was im Juli generiert wurde, bleibt sauber.

  • Bei Texten zu öffentlichem Interesse zählt das Datum der Veröffentlichung. Ein Text aus dem Juli, den du im September online stellst, kann pflichtig sein.

Niemand muss also die Bilddatenbank oder gedruckte Verpackungen aufarbeiten. Wer aber mit Redaktionsplan und Vorproduktion arbeitet, sollte einmal durch die Pipeline gehen.

 

Wie du KI-Inhalte richtig kennzeichnest

Die Kennzeichnung muss klar, sichtbar und ohne Hilfsmittel erkennbar sein, spätestens wenn jemand den Inhalt zum ersten Mal wahrnimmt. Eine feste Formulierung schreibt das Gesetz mal wieder nicht vor. Du hast also ein wenig Spielraum bei Wortwahl, Platzierung und Größe.

Ein Hinweis in den AGB, ein Mini-Text im Footer, ein blasses Label auf hellem Bild, eine Einblendung von einer Sekunde oder nur die Metadaten deines Tools reichen allerdings nicht aus. Wer eine deutschsprachige Zielgruppe anspricht, sollte auch auf Deutsch kennzeichnen.

Wenn du es dir leichter machen willst: Die EU-Kommission stellt drei offizielle Icons kostenlos bereit. Die Nutzung ist freiwillig, die Kennzeichnungspflicht selbst nicht. In den Nutzertests der Kommission wurde ein Icon deutlich besser verstanden, wenn ein kurzes Textlabel daneben stand. Kombiniere also am besten beides.

Wie das zum Beispiel aussehen könnte, habe ich hier einmal dargestellt:

Beispiel für die Umsetzung der KI-kennzeichnungspflicht 2026. KI Labels im Bild, im Video und über dem Text.

Korrekte KI-Kennzeichnung mit EU-Icon und Textlabel, jeweils am Bild, im Video und über dem Text.

 

Bleibt nur die Frage, was im Label eigentlich stehen soll. Der häufigste Fehler ist aus meiner Sicht nicht die fehlende, sondern eine zu pauschale Kennzeichnung. „Mit KI erstellt“ unter einem Bild, an dem ein Fotograf, ein Retuscheur und eine KI beteiligt waren, wertet die eigene Arbeit ziemlich ab. Präzise Hinweise wirken da deutlich souveräner, pauschale wirken defensiv.

Situation Schwach Besser
Nur der Hintergrund ist generiert „Mit KI erstellt" „Hintergrund KI-generiert"
Echtes Produkt in erfundener Szene „KI-Bild" „Serviervorschlag, Szene KI-generiert"
Synthetische Stimme im Video „KI-Video" „Stimme KI-generiert"
Alles generiert „AI generated" „Vollständig KI-generiert"
Symbolbild „KI" „KI-generiertes Symbolbild, keine echte Aufnahme"

Zwei Fälle, in denen es mehr Arbeit macht

  1. Social Media: Meta, TikTok und YouTube haben eigene KI-Labels. Teils automatisch über Metadaten, teils als Schalter beim Upload. Diese Plattformregeln sind wichtig, aber sie sind eine zweite Ebene. Ein Plattform-Label erfüllt nicht automatisch deine gesetzliche Pflicht. Ein KI-Hinweis ersetzt außerdem nie die Werbekennzeichnung. Im Zweifel setzt du lieber beides.

  2. Shop und Merchant Center: Hier verlieren die meisten Shops Punkte. Google verlangt laut Merchant-Center-Hilfe, dass die IPTC-Angabe zur digitalen Quelle in KI-Bildern erhalten bleibt. Für vollständig generierte Bilder ist das TrainedAlgorithmicMedia, für ein echtes Produktfoto in einer KI-Szene dagegen CompositeSynthetic. KI-Titel und KI-Beschreibungen gehören in die Attribute structured_title und structured_description. Das eigentliche Problem ist selten das Setzen, sondern das Verlieren: Bildbearbeitung und Feed-Export strippen Metadaten standardmäßig. Prüf das einmal, bevor Produkte abgelehnt werden.

In Google Ads darfst du Kennzeichnungen übrigens seit Juli 2026 direkt in Bild- und Video-Creatives einbauen, obwohl Text-Overlays dort sonst verboten sind. Für die organische Suche ändert sich nichts, Google bewertet Qualität und nicht Entstehung.

 

Was passiert, wenn du nicht kennzeichnest?

Der gesetzliche Rahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Wert. Realistisch ist aber ein anderes Szenario.

Zuständig ist in Deutschland seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde, geregelt durch das KI-MIG. Im Medienbereich bleiben die Behörden der Länder zuständig, das ist für Publisher relevant.

Das näherliegende Risiko ist die Abmahnung. Die Wettbewerbszentrale hat schon im Februar 2026 einen Leitfaden zur KI-Kennzeichnung veröffentlicht. Die Kennzeichnungspflicht dürfte als Marktverhaltensregel im Sinne des UWG gelten. Damit können Mitbewerber und Verbände Unterlassung verlangen. Das geht deutlich schneller als ein Behördenverfahren.

Eine Entlastung solltest du trotzdem kennen, weil sie in fast keinem Beitrag steht: Nach § 13 Abs. 4 UWG können Mitbewerber bei Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr keine Abmahnkosten ersetzt verlangen. Bei einer ersten Abmahnung entfällt außerdem die Vertragsstrafe, wenn du weniger als 100 Mitarbeiter hast. Das dämpft die Kosten, es beseitigt sie aber nicht. Der Unterlassungsanspruch bleibt, für Verbände gilt die Kostenbremse nicht, für gedruckte Werbung greift sie ebenfalls nicht.

Kurz-fazit

Meine Einordnung für Marketer:

Es gibt bislang keine Urteile und keine sichtbare Abmahnwelle. Panik ist also unangebracht. Nichts zu tun ist trotzdem die teuerste Variante, weil ein Verstoß hier von außen sichtbar ist. Ein Wettbewerber braucht keinen Insiderblick, ein Blick auf deine Website reicht.

 

Was ich an deiner Stelle heute machen würde

Am Ende zählt nicht das perfekte Label, sondern ein nachvollziehbarer Prozess. Fünf Schritte reichen für den Anfang vollkommen aus:

  1. Inventar machen. Wo setzt ihr KI ein? Bilder, Videos, Voiceover, Chatbot, Texte. Eine kurze Tabelle genügt.

  2. Deepfake-Check. Welche Bilder und Videos wirken wie echte Aufnahmen? Nur die kommen auf die Liste.

  3. Texte sortieren. Habt ihr Inhalte zu Gesundheit, Recht, Finanzen oder Politik? Nur die sind kritisch.

  4. Konvention festlegen. Einheitliche Formulierungen und eine feste Position für das Label, damit nicht jeder etwas anderes schreibt.

  5. Prüfprozess dokumentieren. Wer prüft inhaltlich, wer trägt die Verantwortung? Schriftlich festhalten, das ist deine Absicherung.

Meine Expertenmeinung:

Nicht alles kennzeichnen! Die Versuchung ist groß, jetzt vorsichtshalber überall ein KI-Label zu setzen. Diese Reaktionen kenne ich nur zu gut aus der Praxis mit Unternehmen. Ich halte die vorschnelle Reaktion mit einer KI-Kennzeichnung aber für einen Fehler. Zum einen entwertest du ggf. deine eigenen Inhalte, da die KI-Nutzung mittlerweile auch online sehr negativ von Konsumenten aufgenommen wird (siehe Instagram-Kommentare). Zum anderen könnte es ähnlich wie bei Barrierefreiheit oder Cookie-Banner im Laufe der Zeit wieder abflachen.

Kennzeichne am Anfang erst einmal die Inhalte, die Nutzer wirklich in die Irre führen, Produkte verkehrt bzw. fälschlich darstellen oder wirkliche Deepfakes mit Personen im Bild.

 
Luca Janoschka Autorenbild
Über den Autor

Luca Janoschka ist ein leidenschaftlicher Online-Marketing- und SEO-Spezialist. Durch seine Selbstständigkeit sowie Praxiserfahrung in SaaS-Unternehmen und auf Agenturseite konnte er sich in den unterschiedlichsten Marketingdisziplinen weiterentwickeln.

In unserem Blog schreibt er über seine direkten Erfahrungen und gibt Einblicke in die Best Practices rund um Content, Branding, SEO und Neuromarketing.

 

Aktuelle Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

 

Quellen:

Alle Angaben wurden am 18. August 2026 an diesen Quellen geprüft. Weitere Belege sind direkt im Text verlinkt.

Disclaimer:
Dieser Beitrag gibt meine Einschätzung aus der Marketingpraxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Zu vielen Details gibt es noch keine Gerichtsurteile, die Auslegung kann sich also verschieben. Bei konkreten Fällen sprich am besten mit einem Anwalt. Stand: 18. August 2026.

Luca Janoschka

Luca Janoschka beschäftigt sich mit Online-Marketing, seit er als Jugendlicher seinen ersten YouTube-Kanal monetarisiert hat. Bei DYMATRIX, Papershift und der Marketingagentur targetlab sowie in der eigenen Selbstständigkeit sammelte er jahrelang branchenübergreifendes Praxiswissen in SEO und Neuromarketing. Heute liegt sein Fokus darauf, wie Psychologie und Suchmaschinenoptimierung zusammen Sichtbarkeit und Conversions steigern. Auf SERPIA teilt er dazu, was in der Praxis wirklich funktioniert.

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